Loss of Licence Versicherung
Gerade als Verkehrsflugzeugführer sind Sie dem besonderen Risiko des Lizenzverlustes ausgesetzt. Solange Sie aber "lediglich fluguntauglich" und nicht arbeitsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.
Auch eine "normale" Berufsunfähigkeitsversicherung reicht bei Piloten bei weitem nicht aus!
Um Ihnen Ihr Einkommen und damit den Lebensstandart zu sichern, beinhaltet die Loss of Licence Versicherung der Allianz besondere Bedingungen, die perfekt auf Ihre Tätigkeit als Verkehrsflugzeugführer zu geschnitten sind.
So bekommen Sie von uns eine monatliche Rente, sobald Sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens für die Dauer von sechs Monaten fluguntauglich sind.
Fluguntauglichkeit ist gegeben, wenn die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 (Verkehrsflieger) ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorliegen.
Wir bieten Ihnen:
- Monatliche Rente bei Fluguntauglichkeit und Versicherungsschutz auch über das 55. Lebensjahr hinaus
- Kombination mit Altervorsorge
- Beitragsbefreiung im Leistungsfall
- Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge im Rahmen der Basisversorgung
- Bei Renten unter 2.500 Euro monatlich bzw. 30.000 Euro jährlich ist vor Abschluss der Versicherung keine extra ärztliche Untersuchung notwendig
- Versicherungsschutz auch für Flugschüler
- Und natürlich alle Vorteile des Marktführers Allianz Lebensversicherungs- AG
Vorraussetzung ist, das Sie bei einer Deutschen Fluggesellschaft tätig sind.
Unser Team berät deutschlandweit persönlich oder am Telefon.
Wir freuen uns auf Sie!

